Working Paper 31: Die Unterstellung von Goldraffinerien unter das Geldwäschereigesetz
Die Schweiz ist der global wichtigste Standort für die Raffination von Gold. Jahr für Jahr werden circa 2200-3100 Tonnen Rohgold in die Schweiz importiert. Der Grossteil der Importe ist auf die Geschäftstätigkeit der hiesigen Goldraffinerien zurückzuführen. Sie sollen gemeinsam rund 50-70% der weltweiten Goldproduktion in die Schweiz importieren, um daraus Goldbarren, Halbfabrikate und andere Güter herzustellen.
Durch den in der Schweiz erfolgenden Raffinationsprozess verliert das importierte Gold sämtliche Spuren seiner Herkunft. Aufgrund qualitativ-hochstehender Fertigungsprozesse, sowie der internationalen Akkreditierung der Schweizer Raffinerien, ist es nach dem Raffinierungsprozess als "Schweizer" Gold auf den internationalen Finanzmärkten ohne Restriktionen handelbar.
Gleichzeitig ist der internationale Goldhandel enorm anfällig für Geldwäschereioperationen von Drogenkartellen, kriminellen und terroristischen Organisationen und Potentaten . Als Weltzentrum der Goldraffination ist die Schweiz diesen Geldwäschereirisiken in erhöhtem Masse ausgesetzt.
Im vorliegenden Text werden zunächst die Geldwäschereirisiken im Goldhandel anhand von Beispielen analysiert. Im Anschluss folgt ein Überblick über die Sorgfaltspflichten der Goldraffinerien gemäss der bestehenden Selbstregulierung und dem Geldwäschereigesetz (GwG). Es wird aufgezeigt, dass die Selbstregulierungsmodelle bestenfalls gemischt erfolgreich sind und das Kerngeschäft der Raffinerien nicht dem GwG untersteht. Der Text endet mit einer Gegenüberstellung von Pro- und Kontraargumenten hinsichtlich der umfassenden Unterstellung von Goldraffinerien unter das GwG.